Stewe AG Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts AG

weitere STEWE Aktien Die STEWE AG wurde 1921 vom Land Steiermark und einigen Privatleuten in Graz (Hauptstadt der Steiermark) gegründet.

1947 wurde die STEWE AG verstaatlicht.

Heute verfügt das Energieunternehmen über 24 Wasser- und 4 Brennstoffkraftwerke (fossile Brennstoffe). Von diesen vier Kraftwerken erzeugen drei Fernwärme.

1996 verlor die STEWE AG die Selbständigkeit. Ihre Tochterunternehmen, die „Steirische Ferngas AG“, die „Steirische Fernwärme GmbH“ und die „Abfallverwertungs-GmbH“ werden von der STEWE AG ausgegliedert und die STEWE AG geht in die „Energie Steiermark Holding AG“ (ESTAG) über.

1997 verkauft das Land Steiermark 25 % + 1 Aktie an der ESTAG an die französische Firma „Electricite de France“.

2002 werden die Bereiche „Netz/Verteilung“ und „Vertrieb“ aus der ESTAG und der „Steiermärkischen Elektrizitäts AG“ (STEG) ausgegliedert und in einer Firma der „STEWE AG-STEG GmbH“ zusammengefasst.

Die STEG („Steiermärkische Elektrizitäts AG“) wurde 1902 mit dem Bau des Kraftwerkes Lebring gegründet. 1910 gehen das KW Lebring und das KW Peggau-Deutschfeistritz zur STEG zusammen. Seit 1992 gehört die STEG zur Verbundgesellschaft „Österreichische Die Verstaatlichung der österreichischen Energiewirtschaft Verstaatlichung heißt: der Staat übernimmt die Kontrolle von privaten Unternehmen (Eigentum). Nicht nur in Russland sollten die privaten Unternehmen aufgelöst werden, auch die Sozialdemokraten in anderen europäischen Staaten forderten nach dem Ende des Weltkrieges I die Enteignung.

In Österreich wurde extra eine Staatskommission für Sozialisierung unter dem Vorsitz von O. Bauer und W.Ellenbogen gegründet. Aber nach den Nationalratswahlen 1921 siegten die Christlichsozialen und die Kommission wurde aufgelöst. Nach dem Ende des Weltkrieges II beschlagnahmten die Alliierten die wichtigsten Unternehmen aufgrund der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945. Um die Betriebe wieder in österreichische Hände überzuführen, verstaatlichte die Regierung die beschlagnahmten Firmen (mit Ausnahme der durch die Sowjetunion beschlagnahmten Unternehmen; die Russen gaben die Betriebe nicht her).

Zur Verstaatlichung wurden zwei Gesetze geschaffen. Vom 1. Verstaatlichungsgesetz (26.7.1946) waren die drei größten Banken betroffen, Bergbau, Stahlindustrie, Schiffbau, Maschinenbau, Chemie- und Erdölindustrie.

Mit dem 2. Verstaatlichungsgesetz (26.3.1947) wurden die Kraftwerke verstaatlicht. Die früheren Eigentümer erhielten aber eine Entschädigung. Firmen, die Deutschen gehörten, wurden entschädigungslos enteignet. Die Verstaatlichung wurde erst 1970-1980 zurückgenommen, da der Staat miserabel wirtschaftete.